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    Veröffentlicht am · Affiliate Connect Redaktion· 2 min

    Gesetzgeber plant FernUSG-Abschaffung: Erleichterung für digitale Bildungsanbieter

    Gesetzgeber plant FernUSG-Abschaffung: Erleichterung für digitale Bildungsanbieter

    Das Bundesfamilienministerium plant die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Dies geht aus einem aktuellen Referentenentwurf hervor. Die Neuregelung würde die bürokratischen Hürden für Anbieter digitaler Bildungsprodukte massiv senken und die Haftungsrisiken für Advertiser und Publisher minimieren.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beendet die jahrzehntelange Rechtsunsicherheit für Anbieter digitaler Bildungsprodukte. Ein neuer Referentenentwurf sieht die vollständige Aufhebung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) vor, wie die Plattform Digistore24 in einer Analyse mitteilt. Damit steht der Markt für Online-Kurse und Coaching-Programme vor einem strukturellen Wandel, der insbesondere die Barrieren für neue Marktteilnehmer senkt.

    Ende der ZFU-Zulassungspflicht

    Bisher unterlagen digitale Lernangebote mit räumlicher Trennung und Tracking des Lernerfolgs der strengen Zulassungspflicht durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Dies verursachte laut Branchenvertretern regelmäßig hohe Kosten und bürokratischen Aufwand. Mit der geplanten Abschaffung entfallen diese Anforderungen.

    Das FernUSG stammt ursprünglich aus einer Zeit, in der Fernunterricht primär über gedruckte Lehrbriefe per Post erfolgte. In den letzten Jahren sorgte das Gesetz jedoch zunehmend für Konflikte im E-Commerce. Widersprüchliche Gerichtsurteile zur Attribution des Gesetzes auf moderne B2B-Coachings lösten eine Welle von Vertragsnichtigkeiten und Rückforderungen aus.

    Sicherheit für Affiliate-Netzwerke und Publisher

    Für Advertiser und Publisher im Segment der Wissensvermittlung bedeutet der Entwurf vor allem mehr Sicherheit bei der Skalierung. Bisher stellten fehlende ZFU-Zulassungen ein erhebliches Haftungsrisiko dar, da Verträge ohne diese Zertifizierung als nichtig gelten konnten. Dies betraf auch das Payout von Provisionen und die Stabilität von Sales-Funnels.

    Zivilrecht ersetzt Fernunterrichtsschutzgesetz

    Obwohl das FernUSG wegfällt, bleiben Kunden geschützt. Der Referentenentwurf setzt darauf, dass allgemeine zivilrechtliche Regelungen und bestehende Verbraucherschutzgesetze ausreichen. Diese gewährleisten künftig die Qualität und Transparenz im Markt. Für Anbieter entfallen jedoch die Vorab-Investitionen, die oft bei über 1.000 Euro pro Kurs lagen, bevor der erste Euro Umsatz floss.

    Digistore24 begleitete den Prozess nach eigenen Angaben durch Stellungnahmen im Lobbyregister des Bundestages und die Zusammenarbeit mit dem Digitalverband Bitkom. Der Entwurf gilt als Erfolg für die Creator Economy, da er moderne Lernformate rechtlich mit Präsenzveranstaltungen gleichstellt. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun die weiteren parlamentarischen Hürden nehmen, bevor die Neuregelung final in Kraft tritt.

    Quelle: Digistore24